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    Über die Bedeutung der Beratungsfunktion von Lehrkräften

    Veröffentlicht am 02.04.2017

    Ob für mich als Hauslehrer oder für jede andere Form in lehrender Funktionalität, pädagogischen Lehrkräften kommt eine zunehmende Beratungsfunktion zu.

    Während der letzten Jahre ist die Beratung von Schülern und Eltern zu einem zentralen Aufgabenbereich im Schulalltag geworden. Wenn Probleme mit dem Lernen auftauchen, wenn Eltern sich unsicher sind, wie sie ihr Kind unterstützen können oder bei akuten Fragen hinsichtlich der Entscheidung über den weiteren Verlauf der Schullaufbahn ihrer Kinder sind häufig Lehrpersonen die ersten Ansprechpartner. Des Weiteren sind Lehrkräfte oftmals auch erste Kontaktperson, wenn es um persönliche Probleme – wie etwa Streitigkeiten mit den Eltern oder Krisensituationen in der Partnerschaft der Eltern – geht. Folglich stehen Lehrpersonen in ihrem Berufsalltag vielfältigen Beratungsanliegen und -aufgaben gegenüber. Ein entsprechender Beratungsauftrag wird u. a. in der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrpersonen (§ 8) und in den Standards der Lehrerbildung (KMK, 2004) formuliert. Der zunehmende Beratungsbedarf der Eltern und Schüler ist auf einen allgemeinen gesellschaftlichen Wandel sowie auf die Ergebnisse von internationalen Schüler-Leistungsvergleichs-Studien wie etwa PISA und IGLU zurückzuführen. Stets komplexer werden die Entscheidungen bei Übergängen im Bildungssystem. Auch der Bereich gewerblicher Schülernachhilfen befindet sich in der Expansion; Lernschwierigkeiten und Teilleistungsstörungen werden in der Presse, im Internet sowie in Elternratgebern ausgiebig thematisiert.

    Oftmals sind Eltern sich unsicher, welchen Weg sie für die Bildungslaufbahn ihres Kindes einschlagen sollen. Ferner fehlt es ihnen an Gewissheit, wie sie ihr Kind beim Lernen kompetent unterstützen können. Daher ergibt sich der Wunsch, zu genau diesen Themen durch die Lehrpersonen beraten zu werden. Dennoch bietet der Schulalltag Beratungsgesprächen häufig erst dann Raum, wenn es „brennt“ – also in Fällen, bei denen es schon fast zu spät ist.

    Dabei tragen Beratungsgespräche mit Eltern eine große Chance in sich, die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule zu verbessern – eine Chance, welche immer noch zu selten ergriffen wird. Forschungsergebnisse aus diversen Ländern zeigen auf, dass eine intensive Zusammenarbeit von Eltern und Lehrkräften die psychosoziale und die schulische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen positiv beeinflusst. Beratungsarbeit ist in diesem Zusammenhang eine spezielle Form der Kooperation mit den Eltern – also ein besonderer Bereich der Elternarbeit.

    Sämtliche Lehrpersonen sind in ihrem Schulalltag beratend tätig. So etwa am Elternsprechtag, bei Schülergesprächen in der Pause oder bei vereinbarten Gesprächsterminen mit Eltern und Schülern. Die Beratung von Schülern und Eltern ist daher ein wesentlicher Aufgabenbereich von Lehrkräften, welcher zunehmend an Bedeutung gewinnt. Zumeist finden die Beratungsgespräche zwischen Schülern, Eltern und Lehrpersonen statt; teilweise werden auch Schulpsychologen oder Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes oder des Jugendamtes hinzugezogen.

    Im deutschen Schulsystem sind Lehrpersonen zuerst die Hauptträger der Beratung von Schülern und Eltern. In der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrpersonen (ADO) werden Information und Beratung als pädagogische Aufgaben von Lehrpersonen angezeigt. Entsprechende Beratungsgespräche werden sowohl im Rahmen eines Sprechtages im Schulhalbjahr als auch an gesondert vereinbarten Terminen abgehalten. Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beratungsangebote von speziell eingesetzten Beratungslehrkräften durch die Beratungstätigkeit der anderen Lehrpersonen im Kollegium ergänzt wird.

    Die Beratung und Information von Schülern und Eltern wird explizit als Aufgabe aller Lehrpersonen formuliert – die Beratungstätigkeit an Schulen wird daher nicht nur von Lehrpersonen mit spezifischer Ausbildung (Beratungslehrerin/Beratungslehrer) übernommen. Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich der Schüler- und Elternberatung können zu den Schlüsselqualifikationen von Lehrpersonen gezählt werden – ebenso wie etwa pädagogische und didaktische Kompetenzen.

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