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    Gut vorbereitet ins neue Schuljahr

    Veröffentlicht am 16.07.2018

    Kaum haben die Ferien begonnen, kaum wurde ein wenig Freizeit genossen, heißt es schon wieder: „Nach dem Schuljahr ist vor dem Schuljahr!“. Ob Schulbücher, Arbeitshefte, Schulranzen oder Federmäppchen – an alles muss trotz Ferien irgendwie gedacht werden, um den Schulanfang so leicht wie möglich zu gestalten.

    Damit Eltern und Kinder stressfreier in das neue Schuljahr kommen, ist es hilfreich, eine kleine Checkliste „Schulbeginn“ im Hinterkopf zu haben. Im folgenden Beitrage werden kleine Tipps rund das Thema „Gut vorbereitet ins neue Schuljahr“ gegeben.

    Zeugnis in Ruhe besprechen

    Das Zeugnis sollte in Ruhe und vor allem sachlich besprochen werden. Am besten ist es, zwischen Notenausgabe und dem „klärenden“ Gespräch etwas Zeit verstreichen zu lassen.

     Wer mit seinen Kindern in den Urlaub fährt, sollte das Thema Zeugnisnoten vorher besprochen haben. Nicht nur Kinder und Jugendliche sondern auch Erwachsene erholen sich schlechter, wenn offene Angelegenheiten bestehen und das klärende Gespräch ausbleibt.

    Im Blog-Beitrag „Schlechte Noten, was tun?“ wurde das Thema Umgang mit schlechten Noten bereits ausführlicher behandelt. Wer sich tiefergehend mit diesem Thema beschäftigen möchte, findet dort nützliche Informationen und praktische Tipps.

    Aktiv durch die Ferien

    Schule, Lernen, Hausaufgaben, Stillsitzen im Unterricht, Streit mit Mitschülern. Die Liste kann jeder für sich selbst fortschreiben. Ziel der Ferien ist es, vom Schulstress abzuschalten und den Kopf freizubekommen.

    Ohne den richtigen Ausgleich ist es schwierig, die Strapazen des vorangegangenen Schuljahres abzuschütteln. Hobbys und Interessen der Kinder und Jugendlichen sollten beim Freizeitausgleich Beachtung finden, ohne jedoch Regeln zu Mobiltelefon, PC-Spielen oder Playstation völlig außer Acht zu lassen. Auch ein halbwegs geregelter Tagesablauf hilft dabei, sich zu erholen.

    Als Faustregel gilt: „Viel Bewegung und viel Abwechslung!“.

    Alte Schulsachen aussortieren, Schreibtisch (auf-) ausräumen und mit einer Einkaufsliste die notwenden Arbeitsmittel für die Schule besorgen

    Ist das Schuljahr vorbei, verlieren Schultasche, Schulbücher und Schulhefte schlagartig an Bedeutung. Verständlich, aber nicht zweckmäßig. Wer zu Schulbeginn nicht in Hektik ausbrechen will, sollte sich die Zeit nehmen, zu Anfang der Ferien den Ranzen und den Schreibtisch zu entrümpeln. Unterlagen, welche noch gebraucht werden, kann man aussortieren und weglegen. Alles andere sollte den Weg des Recyclings oder des Restmülls nehmen.

    Oft erhält man am Ende des Schuljahres schon Informationen zu Schulbüchern und benötigten Schulutensilien. Wer sich rechtzeitig einen Überblick über die erforderlichen Schulsachen verschafft, kann in Ruhe diese Dinge besorgen.

    Dabei sollten die Kinder und Jugendlichen bei der Erstellung einer Einkaufsliste für alle benötigten Schulsachen einbezogen werden. Hierbei geht es nicht nur um Eigenverantwortung, sondern auch um die Berücksichtigung der „modischen“ Wünsche.

    Merkzettel mit zu erledigenden Sachen

    Neben den benötigten Schulsachen müssen eventuell noch weitere Dinge beachtet werden, wenn bürokratische Angelegenheiten erledigt werden müssen. Es obliegt den Eltern, sich hier rechtzeitig kundig zu machen, egal ob beim Klassen- oder Fachlehrer, der Schule oder den zuständigen Ämtern und Behörden.

    Schulwechsler

    Bei Kindern und Jugendlichen, die im neuen Schuljahr eine neue Schule besuchen wollen, sollte sich rechtzeitig um das Thema Abmeldung bei der alten und Anmeldung bei der neuen Schule gekümmert werden. Teilweise gibt es bei den aufnehmenden Schulen Aufnahmekriterien, welche erfüllt sein müssen, damit ihr Kind diese Schule besuchen kann. Als Beispiele können die Schulform oder das Einzugsgebiet gelten.

    Nachteilsausgleich(e)

    Wer einen Nachteilsausgleich (z.B. bei Dyskalkulie, Lese-Rechtschreibschwäche, ADS/ ADHS, Motorik) bereits beantragt hatte oder neu beantragen will, sollte sich beizeiten um die ärztlichen Bescheinigungen (Untersuchungen) und Formulare der (neuen) Schule bemühen, um pünktlich zu Schuljahresbeginn die Unterlagen bei der Schule abgeben zu können. Wer nicht weiß, ob der bewilligte Nachteilsausgleich oder das ärztliche Untersuchungsergebnis zeitlich befristet ist, sollte vorab in den Unterlagen nachschauen oder bei Schule und Arzt frühzeitig nachfragen.

    Es ist möglich, auch im laufenden Schuljahr einen Nachteilsausgleich zu beantragen und bewilligt zu bekommen. Bereits geschriebene Leistungskontrollen und andere Leistungsüberprüfungen wären in diesem Fall dann rückwirkend dem neuen Maßstab zu unterziehen.

    Wer sein Kind jedoch zielgerichtet ab Schuljahresbeginn berücksichtigt und gefördert sehen will, sollte am ersten Tag des neuen Schuljahres den Antrag stellen und das Gespräch mit den Klassen- und Fachlehrern suchen.

    Nachhilfeunterricht, Betreuung und Bildungsgutschein

    Eltern, deren Kind Nachhilfeunterricht erhält oder Hausaufgabenbetreuung bekommt, sollten in den Vertrag schauen oder bei der Lehrkraft nachfragen, ob die Nachhilfe auch nach Beginn des neuen Schuljahres fortgesetzt wird. Oftmals planen Nachhilfeinstitute frühzeitig mit der Nachbesetzungen freier Kapazitäten, um ihr Lehrpersonal optimal einsetzen und Wartelisten abbauen zu können.

    Wer im alten Schuljahr finanzielle Leistungen aus dem Bereich Bildung und Teilhabe (Bildungsgutschein) für seine Kinder erhalten hat, muss auch hier frühzeitig Kontakt zur Schule und zur bewilligenden Stelle (häufig Kreisverwaltung oder Jobcenter) aufnehmen, um eine Förderung und Unterstützung kurz nach Beginn des neuen Schuljahres erhalten zu können.

    Grundsätzlich gilt: Auch wenn der Bewilligungszeitraum häufig das gesamte Schuljahr betrifft, werden Leistungen erst ab Datum der Bewilligung beziehungsweise rückwirkend mit Datum des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen gewährt.

    Informationen zum Thema Bildungsgutschein.

    Ärztliche Bescheinigungen und Atteste

    Eltern, deren Kinder Leistungen von ihrer Krankenkasse (Logopädie, therapeutische Unterstützungen bei Teilleistungsstörungen etc.) erhalten haben, müssen sich vergewissern, ob der Leistungszeitraum auf das Kalenderjahr oder das Schuljahr beschränkt ist. Hinweise hierzu sind unter anderem auf den Bewilligungsschreiben der Krankenkasse oder dem Gutachten (Diagnose) zu finden. Wer sich unsicher ist, kann bei der Krankenkasse oder beim Arzt nachfragen.

    Grundsätzlich gilt: Eine neue Unterstützung oder Förderung kann erst beantragt werden, wenn eine gültige (neue) Bewilligung der Krankenkasse vorliegt.

    Eltern, die nach ärztlicher Empfehlung (Diagnose) oder auf Privatrezept als (Voll-) Selbstzahler eine gleichartige therapeutische Unterstützung oder unterstützende (begleitende) Nachhilfe beauftragt haben, sollten ebenfalls überprüfen, ob die Voraussetzungen hierfür weiterhin gegeben sind.

    Tipp: Unter ganz eng gefassten Gesichtspunkten können entstandene Kosten für Nachhilfe und Lerntherapien bei medizinisch diagnostizierten Leistungsschwächen, Leistungsstörungen oder Teilleistungsstörungen steuerliche Berücksichtigung finden.

    Terminliste führen

    Alle wichtigen Termine für das neue Schuljahr sollten bereits mit Bekanntwerden in einen Kalender oder eine Terminübersicht eingetragen werden.

    Hierzu zählen insbesondere:

    • Ferien und Feiertage
    • Schulfrei
    • Klassenfahrten, Projektwochen und Klassenfahrten

    Ein kleiner Tipp am Rande. Ein regelmäßiger gegenseitiger Abgleich von Terminen innerhalb der Familie erspart so manche böse Überraschung.

    Rechtzeitig wieder Routinen einführen

    In den Ferien haben Schüler und Schülerinnen oft einen geänderten Tagesrhythmus. Später aufstehen und später ins Bett gehen. Oft wird der Tagesablauf nicht geplant. Festgelegte Zeiten für Hausaufgaben oder für die Einnahme von Malzeiten sind Themen, welche in den Ferien nicht im Focus stehen.

    Eltern sollte daher rechtzeitig vor Schuljahresbeginn ihre Kinder bei der Rückkehr in die Schulroutine unterstützen, zum Beispiel durch das Vorgeben von Schlafzeiten, das Anpassen der Zeiten für Fernsehen, Computer und Co., regelmäßige Essenszeiten und wenn möglich, als „Hausaufgabenersatz“ das Vorbereiten der Schulsachen oder Spielen von Lernspielen.

    Aber auch hier gilt: „Ferien sollten Ferien bleiben!“.

    Fazit:

    Wer Ferien wirklich genießen will und sich von der Schule erholen, der ist gut beraten, sich über die Dinge, die das neue Schuljahr betreffen, früh genug Gedanken zu machen und wo immer möglich, zu erledigende Dinge bereits im Vorfeld der Ferien abzuklären.

     

    Von Andre Wiesener, unserem Konrektor für Nachhilfe in Koblenz.

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