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    deutschlandweite qualifizierte Nachhilfe
    professionelles Qualitätsmanagement
    pädagogisch geschulte Lehrer

    Nachhilfe für Nachprüfungen

    Ob Versetzungsgefahr oder die berechtigte Annahme einer zweifelhaften Leistungsbeurteilung. In verschiedenen Fällen besteht in manchen Schulformen die Möglichkeit einer sogenannten Nachprüfung. Tatsächlich kann in diesem Fall eine gezielte und konzentrierte Arbeit mit professioneller Begleitung die Ergebnisse erfolgreich beeinflussen. Bestimmungen für Nachprüfungen sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich aber gilt: Hat ein Schüler in nicht mehr als zwei Fächern die Note „mangelhaft”, kann die Versetzungskonferenz eine Nachprüfung genehmigen.

    Die Zulassung zur Nachprüfung ist Ermessenssache; so wird eine Nachprüfung eher genehmigt, wenn die schlechte Benotung unverschuldet ist, z.B. bei einer längeren Krankheit oder wenn zu einer besseren Note nicht viel gefehlt hat.

     

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