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    Bildungsgutschein für Nachhilfe

    Welche Möglichkeiten Eltern mit geringem Einkommen haben, staatliche Unterstützung für Bildungsmaßnahmen zu erhalten, wird auf dem Internetauftritt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) genau dargestellt. Viele Eltern wissen nichts von all den Möglichkeiten staatlicher Förderung. Nach Angaben des BMAS wurden in den letzten Jahren die bereitstehenden Gelder für Bildungs- und Teilhabeleistungen nie im vollen Umfang abgerufen. Eines der Gründe sei, dass Eltern zu wenig informiert sind und Schulen zu wenig informieren.

    Seit dem Jahr 2011 wird es Geringverdienern ermöglicht, mit staatlichen Unterstützungsleistungen einfacher und besser am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. Aufgrund zu geringer Nachfrage, die weit hinter den Erwartungen der damaligen Regierung blieb, hat der Gesetzgeber Mitte 2013 beim Bildungs- und Teilhabepaket Änderungen des SGB II vorgenommen.

    Nach Angaben des BMAS haben alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene oder deren Eltern grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen (umgangssprachlich auch Bildungsgutschein genannt), wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

    Leistungen im Bildungspaket sind unter anderem:

    • Schul- und Klassenfahrten
    • Schulbedarf
    • Schülerbeförderung
    • Nachhilfe
    • Mittagessen
    • Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit

    Im folgenden Beitrag steht die Förderung der Nachhilfe im Vordergrund. 

    Anspruch auf den Bildungsgutschein*

    Leistungen aus dem Bildungspaket können Eltern beantragen, die zum Zeitpunkt des Antrages eine der folgenden Leistungen beziehen:

    wenn das leistungsbeziehende Kind

    • noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,
    • eine Allgemein- oder Berufsbildende Schule besucht
    • und keine anderweitige Ausbildungsvergütung oder Ausbildungszuschüsse erhält.

    Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können

    Mehr dazu finden Sie auf dem Internetauftritt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

    Antrag für den Bildungsgutschein

    Zunächst wird empfohlen, sich bei der zuständigen Stelle (Kreisverwaltung oder Jobcenter) zu erkundigen, ob die Grundvoraussetzungen zur Gewährung von Lernförderung erfüllt sind. Einige Behörden verlangen dann einen formlosen Antrag per Brief oder Email.

    Besteht eine grundsätzliche Anspruchsberechtigung, erhalten die Eltern einen „Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe – Lernförderung“

    Danach folgt das Gespräch mit der Schule (Klassenlehrer oder Fachlehrer). Dieser muss die Notwendigkeit einer Lernförderung bestätigen. Eine Notwendigkeit ist dann gegeben, wenn die Versetzung in die nächste Klassenstufe gefährdet ist und eine Verbesserung nur mit Hilfe einer Nachhilfe erreicht werden kann, weil keine anderweitigen schulischen Fördermaßnahmen (Nachhilfe durch die Schule, Förderunterricht, Hausaufgabenbetreuung etc.) angeboten werden.

    Am Beispiel der Kreisverwaltung Koblenz–Mayen wird im Folgenden dargestellt, welche Gründe als notwendige Bedingung für eine Lernförderung angesehen werden:

    1. Das Erreichen der wesentlichen Lernziele ist gefährdet (im Regelfall die Versetzung).

    oder

    1. Die Versetzung ist nicht gefährdet. Dennoch erfordert das Erreichen der nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele eine außerschulische Lernförderung, zum Beispiel wegen Legasthenie oder Dyskalkulie. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

    oder

    1. Bei der Wahrnehmung der zusätzlichen Lernförderung besteht eine positive Prognose bezüglich einer Versetzung in die nächsthöhere Klassenstufe.

    oder

    1. In Schulen, in denen ohne Versetzungsentscheidung ein regelmäßiger Aufstieg in die nächste Klassenstufe erfolgt, ist das Nichterreichen des angemessenen Lernniveaus gefährdet.

    oder

    1. Bei der Wahrnehmung der zusätzlichen Lernförderung besteht eine positive Prognose für das Erreichen eines angemessenen Leistungsniveaus in den Klassenstufen, in denen eine Versetzung nicht vorgesehen ist.

    und

    1. Die Leistungsschwäche ist nicht auf unentschuldigte Fehlzeiten oder anhaltendes Fehlverhalten zurückzuführen.

    und

    1. Geeignete kostenfreie schulische Angebote werden bereits genutzt und reichen nicht aus oder stehen nicht zur Verfügung

    Die Schule spricht auch eine Empfehlung auf dem Antrag aus, wie viele Nachhilfestunden notwendig erscheinen (in der Regel sind es maximal vier Zeitstunden in der Woche bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres).

    Eine Förderung von Nachhilfe, durch die eine bessere Schulformempfehlung erreicht werden soll oder ein besseres Zeugnis, ist ausgeschlossen.

    Nachhilfeanbieter finden

    Obwohl es immer wieder auf Internetseiten der Kreisverwaltungen und Jobcenter steht: Schulen dürfen weder für Nachhilfeanbieter Werbung machen noch solche empfehlen.

    In der Regel führen aber Kreisverwaltungen und Jobcenter Listen geeigneter Nachhilfeanbieter, ohne selbst eine direkte Empfehlung auszusprechen.

    Wer als Eltern selbst geeignete Nachhilfeanbieter kennt, kann diese natürlich auch vorschlagen. Viele Ämter sind mittlerweile gehalten, den Wünschen der Eltern und Kindern zu folgen, wenn der Nachhilfeanbieter fachlich und pädagogisch geeignet und angemessen (Preis, Leistungsumfang, etc.) ist. Eine abschließende Auswahl des Nachhilfeanbieters darf also nur in Absprache mit der zuständigen Stelle erfolgen.

    Wichtig: Vorgaben zum Vertragsschluss macht die zuständige Stelle. Diese kann bei den verschiedenen Behörden recht unterschiedlich gehandhabt werden. Daher ist von einem Vertragsschluss mit Eltern vor dem bewilligenden Bescheid abzuraten.

    Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Förderung:

    1. Kostenübernahme von Nachhilfe-Einzelstunden. Dabei sind die Kreisverwaltungen und Jobcenter Vertragspartner des Nachhilfeanbieters. Eltern und Kinder müssen nur auf einem Formblatt unterschreiben, dass die Nachhilfe tatsächlich durchgeführt wurde.
    2. Zuschuss zu Nachhilfekosten. Hier sind Eltern Vertragspartner des Nachhilfeanbieters. Die Kosten der Nachhilfe werden durch die bewilligende Behörde teilweise oder ganz übernommen. Diese Erstattungskosten werden an die Eltern gezahlt.

    Wer darf selbst nach einem geeigneten Nachhilfeanbieter suchen?

    Wenn Eltern von der Schule und den Behörden keine Empfehlung erhalten, müssen sie sich selbst orientieren und das passende Nachhilfeangebot finden.

    Hier ist Vorsicht geboten: Verbraucherschützer warnen seit Jahren vor dem unübersichtlichen Nachhilfemarkt. Eltern sollten genau prüfen, welchem Institut oder welcher Nachhilfekraft sie letztendlich das Vertrauen schenken, ihr Kind schulisch zu unterstützen. Bevor nach dem geeigneten Anbieter gesucht wird, sollte ein Gespräch mit dem Klassen- oder Fachlehrer stattfinden, um die schulischen Defizite genau zu benennen. Oftmals gibt die Schule auch Ratschläge, wie das Kind sich verbessern kann und welche Art von Nachhilfe empfohlen wird.

    Einige Fragen, aus einer vom ZDF online aufgestellte Checkliste, bieten hier eine Orientierung:

    • Ist das Institut in der Region bekannt? Hat die Schule oder die Behörde schon Erfahrungen mit dem Institut gemacht?
    • Welchen Ruf hat das Institut? (Internetrecherche)
    • Sind die vom Nachhilfe-Anbieter genannten Ziele realistisch?
    • Welche Qualifikation haben die Nachhilfekräfte (durch Institut vermittelte und generelle)
    • Wie sind die Gruppen zusammengesetzt? Gibt es die Möglichkeit einer Einzelförderung?
    • Wo findet die Nachhilfe statt? (zuhause oder im Institut)
    • Findet ein Gespräch mit dem zuständen Nachhilfelehrer vor Beginn der Nachhilfe statt?
    • Ist die Nachhilfekraft fachlich und pädagogische kompetent? (Ausbildung, Abschlüsse)
    • Wie flexibel ist der Nachhilfekraft f? Sind kurzfristige Terminvereinbarungen möglich?
    • Informiert sich der Nachhilfekraft f nach dem Wissensstand des Schülers und orientiert sich am aktuellen Unterrichtsstoff?
    • Verstehen sich Schüler und Nachhilfe-Lehrer?
    • Welche Methoden werden vom Nachhilfe-Institut beim Unterricht anwendet, um die nötigen Inhalte zu vermitteln?
    • Werden die Lerninhalte und Fortschritte des Kindes dokumentiert?
    • Gibt es ein pädagogisches Konzept und nimmt dieses auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Kindes Rücksicht?
    • Hat das Nachhilfeinstitut Erfahrungen mit dem Bildungsgutschein?

    Nutzen Sie den Bildungsgutschein

    Der Bildungsgutschein ist eine gute Möglichkeit für geringverdienende Familien, an außerschulischen Fördermaßnahmen teilzunehmen. Auch wenn der Antragsweg etwas beschwerlich erscheint, die meisten Kreisverwaltungen und Jobcenter unterstützen engagierte Eltern gerne. Zudem befassen sich auch immer mehr Schulen mit diesem Thema, um Eltern die Möglichkeiten außerschulischer Lernalternativen aufzuzeigen.

    Natürlich sind auch Nachhilfeinstitute aufmerksam geworden. Einige bieten auch hier Hilfe an und beraten neutral, wenn es darum geht für die Familie den richtigen Weg in eine regelmäßige Nachhilfe zu finden.

    Kurzgefasst: Fragen nach Förderungen kostet nichts.

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