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    Schulnoten | Schulnotenbildung in der Sek I – die Grundlagen

    Veröffentlicht am 25.04.2022

    System Schule – ein Flickenteppich in Deutschland

    Wie vielen Schüler:innen und auch Eltern im Laufe der eigenen oder der Schullaufbahn der Kinder schon auffällt, ist Deutschland, was die Bildung angeht, ein Flickenteppich: Zentralabitur, kein Zentralabitur, mündliche Noten, Eponoten, SoMi-Noten. Hessische Lernende werde sich beispielsweise fragen „Was ist eine Eponote bzw. SoMi-Note?“. Rheinlandpfälzer: innen haben zwar von dem sogenannten Zentralabi gehört, kennen es aber nicht aus eigener Erfahrung. Für Schüler:innen aus NRW ist ganz klar, dass die SoMi-Note für sonstige Mitarbeit steht und so was wie die „mündliche Note“ darstellt, also ähnlich wie die Epochalnote in RLP, die jedoch, wie der Name schon verheißt, sich auf ausgewiesene „Epochen“ beziehen soll.

    Wie man schon diesen wenigen Beispielen entnehmen kann, gibt es viele kleine und einige große Unterschiede zwischen den deutschen Bundesländern. Dennoch besteht in den wichtigsten Fragen eine Vergleichbarkeit. Aufgrund der Parallelen in den wichtigen Feldern und trotzdem vorherrschenden Unterschieden im Detail, wird sich der vorliegende Blogeintrag auf die Sachlage in Rheinland-Pfalz konzentrieren, welche allerdings auch als Richtlinie für andere Bundesländer dienen kann.

    Welche Faktoren spielen für die Leistungsbewertung eine Rolle?

    Grundsätzlich, das gilt in allen Bundesländern, werden die Noten von der Lehrkraft festgelegt (vgl. § 61 ÜSchO (1)). Außerdem basieren alle Leistungsbeurteilungen auf drei unterschiedlichen Bezugsnormen:

    • die sachliche (kriteriumsorientierte),
    • die individuelle und
    • die soziale Bezugsnorm.

    Die sachliche kriteriumsorientierte Bezugsnorm meint das relativ klar messbare Erfüllen von fachlichen Anforderungen zum Beispiel in einer Klassenarbeit (Kolloquium/Test etc). Es ist klar definiert, was gefordert ist und dann wird geschaut, in welchem Maße der Schüler/die Schülerin die Anforderung erfüllt. Lehrkräfte arbeiten hier oft mit sogenannten Erwartungshorizonten. Die Schüler:innen können bei der Rückgabe der Überprüfung anhand des Erwartungshorizonts nachvollziehen, welche Aufgaben vollständig oder eben weniger vollständig gelöst wurden. Die sachliche Bezugsnorm ist jedem bekannt. Wenige wissen aber, dass es noch zwei weitere gibt. So wird auch der „individuelle Lernfortschritt“ der Lernenden berücksichtigt (individuelle Bezugsnorm) und auch der Vergleich zur Lerngruppe ist per Gesetz Teil der Leistungsbeurteilung (soziale Bezugsnorm) (vgl. § 53 ÜSchO (1)).

    Notenbildung – Taschenrechner oder nicht?

    Man könnte jetzt meinen: Aha, dann rechne ich jetzt meine Noten in den Tests zusammen und vergleiche meine Leistung mit der der Klasse und gucke auch mal, ob ich mich selbst verbessert habe, dann nehme ich diese Teile als jeweils ein Drittel zusammen und komme dann so auf meine Zeugnisnote. Nein. So funktioniert Notengebung nicht. Denn Noten sind kein Produkt der Mathematik, sondern Zeugnis einer pädagogischen Entscheidung. In NRW wird sogar klar definiert, dass die „Bildung und Begründung der Gesamtnote […] kein arithmetisches Mittel“ sein darf (BASS 20-22). In RLP wird ebenfalls per Gesetz festgehalten, dass die „Gesamtnote […] nicht der rechnerische Durschnitt der Einzelnote sein [muss]“ (§ 61 ÜSchO (2)). Erklären lässt sich diese Vorgabe erstens durch die zuvor definierten Bezugsnormen der Leistungsbeurteilung und zweitens dadurch, dass Einzelnoten unterschiedlich stark gewichtet werden können – zum Beispiel, weil Umfang oder Anforderungsniveau unterschiedlich sind (ebd.). Im rheinlandpfälzischen Schulsystem gibt es eine Gesamtnote für Klassenarbeiten und eine Gesamtnote für andere Leistungsnachweise (z.B. Eponote).

    Wer jetzt aber sagt: „Das kann doch gar nicht sein! Ich bin mir sicher, dass Noten gerechnet werden. Das hört man doch immer bei den Zeugnisbesprechungen.“, der hat nicht unrecht. Denn die Zeugnisnote selbst wird tatsächlich rechnerisch ermittelt. Das ist der einzige Moment, in dem der Taschenrechner notwendig ist. Denn in Fächern, in welchen mehrere Klassenarbeiten geschrieben werden, i.d.R. Hauptfächer, gilt: „Die Zeugnisnote ist der rechnerische Durchschnitt der Gesamtnote für Klassenarbeiten und der Gesamtnote für andere Leistungsnachweise“ (ebd.). Man unterscheidet also ganz klar die Begriffe „Gesamtnote“ und „Zeugnisnote“. Gesamtnoten werden nicht errechnet. Zeugnisnoten, so wie oben beschrieben, schon.

    Tipp:

    • Nicht nur die schriftlichen Leistungen sind entscheidend. Arbeitest du an dir und zeigst das deinen Lehrkräften, kommt das dir zugute (individuale Bezugsnorm).
    • Eponoten sind wichtig (siehe Gesamtnote für andere Leistungsnachweise)! Wer im Unterricht mitdenkt, hat schon „die halbe Miete“ (mehr dazu weiter unten).
    • Einzelnoten werden unterschiedlich gewichtet. Lass dich nicht von einer einzelnen Note demoralisieren. Finde in einem Gespräch mit der Lehrkraft heraus, warum es dieses Mal nicht so gut geklappt hat, teile auch deine Schwierigkeiten mit, lerne aus der Erfahrung und „greife“ gestärkt beim nächsten Mal „an“.

    Das Ganzjahreszeugnis – „fauler Lenz“ im ersten Halbjahr?

    Zeugnisnoten, das sind die Noten, die alle am meisten interessieren, vor allem das Ganzjahreszeugnis. Das ist auch nachvollziehbar, sind es ja auch die Noten, die möglicherweise versetzungsrelevant sind, den Weg für das Praktikum, die Ausbildung oder das Studium entscheiden. Aber wie verhält es sich mit der Bildung der so wichtigen Ganzjahresnote? Ist das zweite Halbjahr das wichtigere? Kann ich mir im ersten Halbjahr einen „faulen Lenz machen“? Tatsache ist, dass beide Halbjahre in das Ganzjahreszeugnis mit hineinfließen. Somit sollte klar sein – das mit dem faulen Lenz funktioniert so nicht. Allerdings ist auch festgelegt, dass das zweite Halbjahr bei der Bildung der Abschlussnote tatsächlich mehr Gewichtung erfährt (§ 61 ÜSchO (6)). Inwiefern „mehr Gewichtung“ – das ist nicht festgelegt. Doch die gängige Methode 1/3 erstes Halbjahr und 2/3 zweites Halbjahr ist nicht nur weit verbreitet, sondern laut des Studienseminars Koblenz durch das Verwaltungsgericht Koblenz auch „juristisch akzeptiert“ (Studienseminar Koblenz. Internet: https:// studienseminar.rlp. de/fileadmin/ user_ upload/studienseminar.rlp.de/gy-ko/Pflichtmodule_19-21/18_-_Diagnose_und_Rueckmeldung_II_-_16.12.2020/01_Zeugnisnoten_festsetzen_ komplett _2019 .pdf)

    Tipp: Ist das erste Halbjahr nicht nach deinen Vorstellungen verlaufen, so hast du noch eine zweite Chance. Setz dich mit deinen Eltern und auch deinen Lehrkräften zusammen und lass dich beraten. Wie kannst du an dir arbeiten, aber auch (!), was wünscht du dir von der Lehrkraft für den Unterricht, damit du dich besser aufgehoben fühlst. Teile dich deinen Lehrkräften mit. So hast du die Chance auf Rat, Hilfestellung und auch Veränderung auf allen Ebenen.

    „Mir wurde die Zeugnisnote schon mitgeteilt – ich mache jetzt gar nichts mehr.“ Mhh…

    Sommer, Sonne, Sonnenschein – die letzten Wochen vor dem letzten Schultag vor den Sommerferien sind bei einigen eine Achterbahn der Gefühle. Es ist in der Regel sommerlich warm, die Temperaturen laden zum Badespaß ein, die Motivation, am Unterricht teilzunehmen, sinkt – und erfahrungsgemäß nicht nur bei den Schüler:innen. Aber diese sommerliche Unbeschwertheit kann trügen, denn Noten können bis zur Zeugniskonferenz geändert werden (vgl. ebd.). Insbesondere wer auf der Kippe steht, sollte sich bewusst machen, dass ein Leistungsabfall noch bis zum Schluss einen Einfluss auf die Zeugnisnote hat. Auch jene, die sich schon in wohliger Sicherheit wiegen, sind schon mal von ihrem Zeugnis überrascht worden. Gingen sie doch von einer besseren Note aus. Dass keiner bis zum letzten Schultag auf Hochtouren ackert und mitdenkt, ist ganz normal, doch sollte man nicht die Augen vor der Realität verschließen – und die ist, dass die Noten noch bis zur Zeugniskonferenz nicht feststehen.

    Tipp: Zeig dich weiterhin interessiert, mach vor allem mündlich mit. Dann solltest du auch mit 70% deines normalen schulischen Einsatzes die letzten 2-3 Wochen gut über die Bühne bringen. Bist du jedoch nur noch physisch anwesend, kann das unerwartete Folgen für dich haben.

    Eponoten – bringt es was, im Unterricht mitzuarbeiten? Auszug aus der Schulordnung RLP

    Immer wieder hören Eltern, Geschwister oder Lehrkräfte, dass sich gewisse Schülerinnen und Schüler im Unterricht nicht beteiligen. Im Unterricht still zu sein, kann viele Gründe haben. In diesem Abschnitt möchte ich nur marginal auf Gründe dafür eingehen, sondern viel eher das System hinter der „Eponote“ etwas besser verständlich machen.

    Man mag wohl direkt an Desinteresse denken. Natürlich ist Desinteresse eine Erklärung für fehlende Beteiligung im Unterricht. Doch auch Desinteresse kommt nicht einfach so und entspringt meistens einem komplexen kausalen Gefüge. Aufgrund der erwähnten Komplexität möchte ich diesen Grund in diesem Abschnitt nur kurz mit einem Tipp kommentieren: Dass man Themen oder auch Fächer unterschiedlich interessant findet, ist ganz normal. Dafür haben die meisten Menschen großes Verständnis, weil es ihnen oftmals gleich erging. Sollte dich ein Schulthema nicht interessieren, versuch dich deiner Lehrkraft mitzuteilen und zu sagen, dass dich dieses Thema bisher einfach nicht begeistern kann. Öffnest du dich auf eine respektvolle Weise, hast du folgendes gewonnen: Die Lehrkraft weiß, woran deine Stille liegt und missversteht sie nicht als Trotz; sie gibt dir eventuell Tipps, wie du dich motivieren kannst; sie zeigt dir vielleicht auf, dass das Thema doch nicht unwichtig für dich als Person ist. In jedem Fall herrscht nun mehr Transparenz und jeder weiß, woran er/sie ist.

    Oftmals liegt ein Mangel an Unterrichtsbeteiligung aber gar nicht an Desinteresse oder Trotz. Man arbeitet fleißig im Unterricht mit, meldet sich jedoch dennoch nicht. Warum auch? Man schreibt doch alle Tests und Arbeiten gut. Und das Schriftliche ist doch eh viel wichtiger. Dem ist nicht so! Wie der Schulordnung RLP §50, (2) zu entnehmen ist, trägt die mündliche Beteiligung gleichermaßen zur Notenbildung bei wie schriftliche oder praktische Beiträge und muss gesondert von schriftlichen Leistungen in Klassenarbeiten betrachtet werden.

    (§ 50 Grundlagen der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung (2)): „Bei der Leistungsfeststellung und der Leistungsbeurteilung sind vielfältige mündliche, schriftliche und praktische Beiträge zu berücksichtigen. Alle zur Leistungsfeststellung herangezogenen Arbeitsformen müssen im Unterricht geübt worden sein.“

    In diesem Abschnitt des Blogeintrags geht es darum, einen Einblick in die Notengebung bezüglich der mündlichen Beteiligung zu gewinnen. Folgende Übersicht vom Studienseminar Koblenz zum Trainingsbaustein „Lerner-Leistungen messen“[1] bietet genau das.

    Abb 1: Studienseminar Koblenz (2018): Trainingsbaustein „Lerner-Leistungen messen“

    Tipp: Schule ist – für den Moment – wie sie ist. Transparenz hilft dir, dich in dem System Schule zurecht zu finden. Druck dir die Tabelle gerne aus und nimm sie mit in die Schule. Führe eine Meldeliste (bei „die hauslehrer“ erhältlich) und reflektiere deine Beiträge. Wo in der Tabelle würdest du dich selbst zuordnen? Und möchtest du dort bleiben?

    P.S.: Weißt du nicht, was das ist? Wir haben eine Meldeliste für dich vorbereitet 🙂