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    deutschlandweite qualifizierte Nachhilfe
    professionelles Qualitätsmanagement
    pädagogisch geschulte Lehrer

    Regeln für eine Kommunikation per E-Mail oder Messenger (WhatsApp, Threema, Signal, etc.)

    Das Nutzen von Messengern in der Lehrer-Schüler-Kommunikation bedarf sowohl zum Schutz der Kinder und Jugendlichen als auch zum Schutz der Lehrkräfte der „die hauslehrer“ GmbH & Co. KG klarer Regeln.

     Grundregeln für Nachhilfelehrer und Nachhilfeschüler

    1. Voraussetzung ist eine schriftliche Einwilligung der Eltern.
    2. Die Messenger-Kommunikation bezieht sich nur auf die Nachhilfe.
    3. Keine rein privaten Nachrichten schreiben und keine privaten Fotos und Videos
    4. Chatzeiten werden zwischen Schüler/Eltern und der Lehrkraft eindeutig festgelegt.
    5. Löschen von Nachrichten, welche nichtmehr benötigt werden.
    6. Keine unangemessenen Inhalte, Bilder oder Videos Das betrifft insbesondere freizügige Selbstdarstellungen/Sexting und strafbare Inhalte, wie zum Beispiel Pornografie, Gewaltdarstellungen und Hetze/Rassismus.
    7. Missverständliche Smileys sind nicht zu verwenden (Küsse, Kussmund, Herzen, rote Wange, etc.)
    8. Keine mehrdeutigen oder unangemessenen Chat-Abkürzungen nutzen („xoxo“, „hdl bzw. hdgdl“, „aww“, etc.)
    9. Kettenbriefe oder ähnliches werden nicht weitergeleitet.
    10. Sinnlose Nachrichten (z.B. „Hi“) oder lustige Bilder/Inhalte werden nicht versendet.

    Weitere Hinweise zur Nutzung des WhatsApp-Messengers

    • WhatsApp speichert Daten auf Servern außerhalb der EU, was gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen kann.
    • Für minderjährige Schüler ist die Einwilligung der Eltern notwendig, bevor sie WhatsApp nutzen dürfen.
    • WhatsApp schreibt ein Mindestalter von 13 Jahren vor.
    • WhatsApp kann Sicherheitslücken haben, die die Vertraulichkeit der Kommunikation gefährden.

    Weitere Hinweise zur Nutzung des Threema-Messengers (kostenpflichtig)

    • Es gibt keine Altersbeschränkung. Die Verwendung von Threema ist grundsätzlich in jedem Alter unbedenklich.
    • Für Schüler unter 16 Jahren ist die Einwilligung der Eltern notwendig, bevor sie Threema nutzen dürfen.
    • Eine Speicherung von Daten erfolgt in der Messenger-App bis maximal 14 Tage.
    • Der Anbieter Threema selbst speichert keine Nachrichteninhalte.

     Weitere Hinweise zur Nutzung des Signal-Messengers

    • Das Mindestalter für die Nutzung Signal beträgt laut Anbieter 13 Jahre. Die USK gibt eine Empfehlung ab 0 Jahren. In den App-Stores wird ein Mindestalter von 12 Jahren angegeben.
    • Signal ist DSGVO-konform und wird von Experten als sicher eingestuft. 
    • Für Schüler unter 16 Jahren ist die Einwilligung der Eltern notwendig, bevor sie Signal nutzen dürfen.
    • Chatverläufe werden auf dem Smartphone, jedoch nicht auf Signal-Servern gespeichert.

    Über welchen Messenger die Kommunikation stattfindet, ist zwischen Schüler/Eltern und der Lehrkraft abzustimmen.

    Die oben aufgeführten Messenger stellen

    • lediglich eine Auswahl möglicher Messenger-Dienste,
    • keine Empfehlung seitens der „die hauslehrer“ GmbH & Co. KG

    dar.

    Die Hinweise beziehen sich auf allgemein zugängliche Informationen im Internet oder auf den Internetseiten der jeweiligen Anbieter. Diese Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen den Sachstand Juli 2024 dar.

    Eltern und Schüler sollten sich daher vor Auswahl eines Messenger-Dienstes eigenverantwortlich informieren.