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    Wann bleibt eine Schule geschlossen?

    Veröffentlicht am 28.02.2015

    In Berlin sind zurzeit etliche Schüler betroffen. Ihre Schulen werden aufgrund der um sich greifenden Masernerkrankungen geschlossen. Aber auch wegen der aktuellen Grippewelle sind oder werden Schulen geschlossen. Genauso kennen die Schüler „Hitzefrei“ oder haben es schon erlebt, dass sie aufgrund des Wetters morgens nicht zur Schule gehen mussten. Manchmal sorgen auch Sicherheitsgründe für ein „schulfrei“. Man muss sich mittlerweile immer mehr damit beschäftigen, dass Schüler wegen einer Gefahrenlage nicht unterrichtet werden. So öffnen Schulen bei Terroranschlagsgefahr oder in anderen Fällen, in denen die Gesundheit der Schüler und Schülerinnen in Gefahr ist, natürlich nicht.

    Die Schule hat heute geschlossen!

    Da Bildung und damit auch das Schulwesen auf Länderebene geregelt sind, gibt es auch unterschiedliche Regelungen.

    So gibt es z.B. bei Schulausfall aufgrund von „Hitzefrei“ unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Im Normalfall darf aber die Schule bzw. der Schulleiter entscheiden, bei welchen Witterungsbedingungen, sprich ab welcher Temperatur, der Unterricht ausfällt. Hierbei geht es immer darum, die Schüler zu schützen. Ist es in den Klassenräumen zu heiß, kann das Kreislaufschwierigkeiten oder anderen negative Auswirkungen nach sich ziehen. Ein konzentriertes Lernen ist dann sowieso schon nicht mehr möglich.
    Während es im Sommer oft Unterschiede von Schule zu Schule gibt, entscheidet im Winter der jeweilige Kreis (oder die kreisfreie Stadt) oder dafür eingerichtete Instanzen, ob der Schulweg zu gefährlich für die Schüler ist, also, ob die Straßenverhältnisse den Unterricht zulassen. Oft haben aber auch die Eltern das Recht, darüber zu entscheiden, ob der Schulweg sicher genug ist.

    Witterungsbedingter Ausfall im Winter und im Sommer wird vor allem von den Schülern natürlich gerne in Kauf genommen. Welcher Schüler steht nicht gerne später auf und verbringt seine Zeit hin und wieder mal mit etwas Anderem als mit Schule und Lernen.
    Trotzdem verzichten auch Schüler gerne auf Unterrichtsausfall, wenn Terroranschlagsgefahr oder andere Bedrohungen bestehen. In solchen Fällen versuchen dann die betroffenen Schulen, öffentliche Stellen wie das zuständige Ministerium und die Polizei, gemeinsam die Situation so gut wie möglich einzuschätzen und notwendige Schritte einzuleiten. Dann kann der Unterricht solange ausgesetzt werden, bis die Lage wieder als sicher eingeordnet wird.

    Grundsätzlich soll der Unterrichtsausfall die Schüler schützen. Vor allem bei wetterbedingten Ausfällen gibt es zwar einsehbare Regelungen, aber nicht nur zwischen den Bundesländern bestehen Unterschiede, manchmal auch von Schule zu Schule. Wer es genau wissen will, muss daher in die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslands und die eigene Schulordnung Einblick nehmen. Um rechtzeitig informiert zu sein, sollte man Radio hören oder – da wir ja im Zeitalter der Smartphones leben – nach einer passenden „App“ Ausschau halten.
    Bei Terroranschlagsgefahr oder ähnlichen Bedrohungen gibt es dagegen nicht wirklich ein „Schema F“, an das sich Schüler und Eltern halten können. Dafür ist (oder sollte) die Informationslage eine bessere sein und man sollte frühzeitig über die bestehende Situation unterrichtet sein. Letztlich muss man daher auf die Polizei und die entscheidenden Instanzen vertrauen. Oder aber die Eltern entscheiden für ihre Kinder und schicken sie nicht in die Schule. Dann sollten sie aber die Schule unbedingt darüber informieren.